Assistenzdienst
Ambulant heißt vorrangig Hilfe zur Selbsthilfe im häuslichen Bereich. Diese soll als eine alltagsbezogene Unterstützung dienen und setzt an der individuellen Lebenspraxis an.
Wir unterstützen Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen, psychischen und/oder Suchterkrankungen als aufsuchender Assistenzdienst mit dem Ziel, Ihnen ein unabhängiges und eigenständiges Leben im persönlichen Wohnumfeld zu ermöglichen.
Wir unterstützen Sie z.B. bei:
- der alltäglichen Lebens- und Haushaltsführung
- behördlichen Angelegenheiten
- der Fürsorge für die eigenen Gesundheit
- der persönlichen Lebensplanung
- Konflikt- und Krisenbewältigung
- der Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben
- der Gestaltung sozialer Beziehungen
- der Freizeitgestaltung
Qualifizierte Elternassistenz
Die Elternassistenz unterstützt Mütter und Väter mit Beeinträchtigung bei der Versorgung und Betreuung ihrer Kinder. Dabei bleiben die Eltern immer die erste Bezugsperson und entscheiden eigenverantwortlich, an welchen Stellen sie Unterstützung benötigen.
Assistenzleistungen zur Sozialen Teilhabe gem. § 78 SGB IX müssen beantragt werden. Die Voraussetzung für die Assistenzleistung ist eine Kostenübernahme durch den zuständigen Leistungsträger (Eingliederungshilfe, Berufsgenossenschaften u.a.). Welche Unterstützung erbracht werden soll und in welchem Umfang diese notwendig sind, wird individuell vereinbart.
Als persönlicher und regionaler Assistenzdienst unterstützen wir Sie gern bei der Antragsstellung.